Ein Betriebsrat setzt sich aus gewählten Interessenvertretern der Arbeitnehmer zusammen. Existiert ein Betriebsrat, so muss dieser vor jeder Kündigung angehört werden und ihm die Kündigungsgründe mitgeteilt werden. Erfolgt keine Anhörung oder erfolgt sie fehlerhaft, führt das automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung.
Achtung: Trotzdem muss diese Unwirksamkeit der Kündigung innerhalb der Frist der Kündigungsschutzklage von drei Wochen vor Gericht geltend gemacht werden. Geschieht dies nicht, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam.
